Berufskraftfahrer

Professionell durchstarten

LKW Fahrer - Details zur Ausbildung

Führerscheinkurse:

13.05.-21.06.2024
26.08.-10.10.2024
18.11.-27.12.2024

02.04.-10.05.2024
15.07.-23.08.2024
07.10.-15.11.2024

06.05.-11.05.2024 (Mo-Sa!)
19.08.-23.08.2024
11.11.-15.11.2024

Jeden 2. Samstag des Monats ein Modul

Hier Bildungsgutschein einlösen. Wir beraten Sie gerne!

Voraussetzungen für die Teilnahme:

  • Leistungsbezug nach SGB II oder III
  • Bildungsgutschein
  • Mindestalter 18 / 21 Jahre (abhängig von der Maßnahme)
  • Nachweis der gesundheitlichen Eignung durch ärztliches und
    augenärztliches Gutachten
  • keine nennenswerten Eintragungen im Verkehrszentralregister (KBA) 
Fordern Sie Ihren persönlichen Qualifizierungs­plan an!

Der Weg zum Berufskraftfahrer besteht aus zwei Schritten:

2.

Schlüsselzahl 95

Die Schlüsselnummer 95 benötigen alle Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer,
die gewerblich einen LKW über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht fahren.

Für den Erwerb der Schlüsselzahl 95 gilt:

Bei Vorbesitz Klasse B gilt die beschleunigte Grundqualifikation

Voraussetzungen: 

  • Mindestalter 21 Jahre
  • Gute Deutschkenntnis in Wort und Schrift
  • Vorbesitz Klasse C/CE nicht notwendig

Gültigkeit: 5 Jahre.
Regelmäßige Weiterbildungs­­pflicht nach BKrFQG

Umfang:

  • 140 theoretische Unterrichtss­tunden zu je 60 Minuten
  • mindestens 10 praktische Fahr­stunden.
  • Theoretische Prüfung (90 min) vor der IHK.

    Die Prüfung muss in deutscher Sprache abgelegt werden!
  • Rechtsverordnungen Berufskraftfahrer-
    Qualifikations-Verordnung
    (BKrFQV)
  • Güterverkehr und Kabotageverkehr
  • Internationale Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Straßen (CMR)
  • Zollrecht
  • Lenkzeiten
  • EG-Kontrollgeräte
  • Kinematische Kette
  • Energie und Umwelt
  • Fahrzeugtechnik
  • Mathematische & physikalische Grundlagen
  • Fahrzeugtechnische Voraussetzungen
  • Anti-Rutschmittel
  • Zurr- und Hilfsmittel
  • Vorbereiten der Ladung
  • Zurrverfahren
  • Berechnungen und Kontrolle
  • Praktische Fahrstunden (10 x 60 Minuten)

Bei Vorbesitz Klasse 3, gilt die Weiterbildung gemäß BKrFQG

Voraussetzungen: 

  • Keine zusätzlichen Voraussetzungen

Gültigkeit: 5 Jahre.
Regelmäßige Weiterbildungspflicht nach BKrFQG

Umfang:

  • 35 Unterrichtsstunden zu je 60 Minuten, die in selbstständigen Ausbildungseinheiten (Zeiteinheiten) von jeweils mindestens 7 Stunden erteilt werden.
  • Keine Prüfung!
  • Modul 1: Eco-Training & Assistenzsysteme
  • Modul 2: Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber
  • Modul 3: Gefahrenwahrnehmung
  • Modul 4: Schadensprävention
  • Modul 5: Sicherheit für Ladung & Fahrgast