Berufskraftfahrer
Professionell durchstarten
LKW Fahrer - Details zur Ausbildung
Führerscheinkurse:
13.05.-21.06.2024
26.08.-10.10.2024
18.11.-27.12.2024
02.04.-10.05.2024
15.07.-23.08.2024
07.10.-15.11.2024
06.05.-11.05.2024 (Mo-Sa!)
19.08.-23.08.2024
11.11.-15.11.2024
Jeden 2. Samstag des Monats ein Modul
Hier Bildungsgutschein einlösen. Wir beraten Sie gerne!
Voraussetzungen für die Teilnahme:
- Leistungsbezug nach SGB II oder III
- Bildungsgutschein
- Mindestalter 18 / 21 Jahre (abhängig von der Maßnahme)
- Nachweis der gesundheitlichen Eignung durch ärztliches und
augenärztliches Gutachten - keine nennenswerten Eintragungen im Verkehrszentralregister (KBA)
Fordern Sie Ihren persönlichen Qualifizierungsplan an!
Der Weg zum Berufskraftfahrer besteht aus zwei Schritten:
1.
Führerscheinerwerb
2.
Schlüsselzahl 95
Die Schlüsselnummer 95 benötigen alle Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer,
die gewerblich einen LKW über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht fahren.
Für den Erwerb der Schlüsselzahl 95 gilt:
Bei Vorbesitz Klasse B gilt die beschleunigte Grundqualifikation
Voraussetzungen:
- Mindestalter 21 Jahre
- Gute Deutschkenntnis in Wort und Schrift
- Vorbesitz Klasse C/CE nicht notwendig
Gültigkeit: 5 Jahre.
Regelmäßige Weiterbildungspflicht nach BKrFQG
Umfang:
- 140 theoretische Unterrichtsstunden zu je 60 Minuten
- mindestens 10 praktische Fahrstunden.
- Theoretische Prüfung (90 min) vor der IHK.
Die Prüfung muss in deutscher Sprache abgelegt werden!
- Rechtsverordnungen Berufskraftfahrer-
Qualifikations-Verordnung
(BKrFQV) - Güterverkehr und Kabotageverkehr
- Internationale Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Straßen (CMR)
- Zollrecht
- Lenkzeiten
- EG-Kontrollgeräte
- Kinematische Kette
- Energie und Umwelt
- Fahrzeugtechnik
- Mathematische & physikalische Grundlagen
- Fahrzeugtechnische Voraussetzungen
- Anti-Rutschmittel
- Zurr- und Hilfsmittel
- Vorbereiten der Ladung
- Zurrverfahren
- Berechnungen und Kontrolle
- Praktische Fahrstunden (10 x 60 Minuten)
Bei Vorbesitz Klasse 3, gilt die Weiterbildung gemäß BKrFQG
Voraussetzungen:
- Keine zusätzlichen Voraussetzungen
Gültigkeit: 5 Jahre.
Regelmäßige Weiterbildungspflicht nach BKrFQG
Umfang:
- 35 Unterrichtsstunden zu je 60 Minuten, die in selbstständigen Ausbildungseinheiten (Zeiteinheiten) von jeweils mindestens 7 Stunden erteilt werden.
- Keine Prüfung!
- Modul 1: Eco-Training & Assistenzsysteme
- Modul 2: Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber
- Modul 3: Gefahrenwahrnehmung
- Modul 4: Schadensprävention
- Modul 5: Sicherheit für Ladung & Fahrgast